Musik, Filme, Software aus zweifelhaften Quellen

Nutzen oder laden Sie, oder Ihre Kinder, nicht lizenzierte Software, Urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik, aus Quellen wie Bittorrent, E-Mule, und wie die P2P Programme alle heißen?

Tun Sie sich selbst den Gefallen und lassen Sie das bzw. klären Sie ihre Kinder auf und machen Sie ihnen begreiflich, dass solche Aktionen illegal und ggf. auch schädlich für den PC sind.

WARUM?
- Viren-/Trojanerbefall (Zusätzlicher und ständiger Arbeitsaufwand durch Neuinstallationen)
- Erhalt von Abmahnungen (Teilweise erhebliche Kosten)
- Abhängigkeit von teurer Software

Viren/Trojanerbefall?

Downloads von

  • Software aus zweifelhaften Quellen
  • Cracks
  • Hacks
  • Dateipatcher
  • Keygeneratoren
  • Software Aktivatoren
  • ........

Solche Programme aus zweifelhaften Quellen können oft Schadprogramme beinhalten, die Ihren Rechner und dem

Inhalt Ihres Bankkontos schaden können.

Im Hintergrund übertragen diese Trojaner Ihre Passwörter, verschicken Massen Mails, verschlüsseln ihre Daten, machen

den Rechner unbenutzbar, müllen Sie mit Werbung zu und anderen Unfug.

Online Banking mit einer Windows Version von irgendwelchen P2P/Warez Seiten

Besonders wenn Sie Ihre Käufe, Finanz- oder Bankgeschäfte im Internet tätigen, sollte Sie darauf achten was Sie auf

Ihrem Rechner installieren.Eine unlizensierte und geckrackte Windows Kopie ist da einfach nur unverantwortlich.

 

Investieren Sie die 100 € in ein legal erworbenes Windows oder installieren Sie sich Linux.

Linux ist kostenlos und legal verfügbar. (openSUSE, Ubuntu oder Linux Mint)

Das ist billiger als ein geplündertes Konto oder ein Rechner der anderweitig durch Trojaner missbraucht wird.

Laden und Installieren Sie Software und Updates nur von
vertrauenswürdigen Webseiten:

  • vom Sorftware Hersteller (Adobe, Microsoft,Apple Store,Google Play Store...)
  • einer PC Zeitschrift (Chip.de;Heise.de;Computerbild.de .....)

Cracks, Hacks, Dateipatcher, Keygeneratoren, Software Aktivatoren

Abgesehen vom möglichen Trojanerbefall, besteht bei dieser Art von "Brecheisen" das Problem der

dauerhaften Wirksamkeit dieser Software.

Diese Programme verändern Systemdateien (Treiber, Dlls, Registry Einträge ...) um der unlizensierten Software

vorzugaukeln, das sie legal aktiviert wurde.

Mit dem nächsten Softwareupdate sind die Veränderungen am Betriebssystem oder

der Software dann unter Umständen wieder wirkungslos und Sie müssen wieder sehen wo Sie den

nächsten funktionierenden Key(Aktivator), Crack, ... her bekommen.

Unter Umständen stehen Sie nun mit einem nicht mehr funktionierendem Betriebssystem oder einer

blockierten Software da und können nicht weiterarbeiten.

 

Die Deinstallation und eine neue Installation der Software nutzt in einigen Fällen dann auch nichts mehr.

Da irgendwo im System ein Eintrag verändert wurde, der das verhindert oder stört.

Sie müssen dann das ganze Betriebssystem neu installieren.

DER GANZE AUFWAND IST AUF DAUER ZEITRAUBEND UND NERVIG!

Abmahnung durch Verteilen von urheberrechtlich geschützten Werken

Der Nutzer von P2P Filesharing Netze, der unerlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet

kann durch seine IP Adresse ermittelt werden und er wird dann durch Anwälte abgemahnt.

Es muss Ihnen klar sein, dass Sie durch die Benutzung von P2P Software wie z.B. E-Mule,
Bittorrent u.a. nicht nur Dateien herunterladen
sondern diese Dateien auch gleichzeitig anderen Mitnutzern dieses P2P Netzwerkes zum Runterladen anbieten.
Sie sind dadurch zum Mitverteiler der Dateien geworden, die Sie runterladen.

Durch Download und gleichzeitiges weiterverteilen von Urheberrechtlich geschützten Filmen, Musikstücken, Programmen...,  verletzen Sie das Urheberrecht des autorisierten Anbieters, der sich das nicht lange gefallen lässt.

Die Nutzung von Filesharing Software ist nicht anonym.
Ihre IP Adresse ist immer sichtbar und kann zurückverfolgt werden.
Die Adresse des Anschlussinhabers kann per Gericht ermittelt werden und er wird dann mit hoher Warscheinlichkeit durch Anwälte abgemahnt.

Folgende Fragen und Kommentare sind mir schon zu Ohren gekommen.

"Aber ich hab doch einen modifiziertes P2P Programm
  (Leecher Mod) der nix hoch lädt!"

Kindergarten!
Alles Käse!

Wissen Sie, wie dieses Software programmiert wurde?

Vielleicht funktioniert das Programm ja nicht so wie sie das wünschen und dieser angebliche

"Leecher Mod" überträgt doch ein oder zwei Bit. Das reicht den Rechteinhabern schon.

Allein schon die Anfrage nach einer Software, einem Film oder einem Musiktitel macht Ihre IP Adresse schon

bekannt und der Abmahner hat Dollarzeichen in den Augen.

 

Man bekommt auf jeden Fall mit, was Sie in so einem P2P Netz angefragt oder runtergeladen haben.

Ob da dann was hochgeladen worden ist oder nicht, ist dem Rechteinhaber egal.

Der hat erst mal Ihre IP Adresse und damit geht er bzw. sein Anwalt zum Gericht um Ihre Anschrift

(bzw. die des Anschlussinhabers) zu bekommen und Sie anschliessend abzumahnen.

Da hilft dann auch kein Gejammer, das man einen modifizierten P2P Client gehabt hat.

Solche Sprüche reiten einen nur noch mehr in die Schei....

 

Ja, die Gerichte urteilen immer mehr für den Abgemahnten, da die mittlerweile auch gemerkt haben, dass mit den

Abmahnungen missbrauch getrieben wird, aber hier urteilt kein Roboter (Wenn Abmahnung dann Freispruch)

Das Risiko etwas bei dem Abmahnprozess falsch zu machen und/oder an den falschen Richter zu geraten ist

noch sehr hoch (Stand: 10.14).Da muss erst mal Geld in die Hand genommen werden.

Mal davon abgesehen braucht man den Stress nicht.

Meine Meinung !!!!
Auch wenn Sie nichts gemacht haben.
Das Rechtssystem ist auf der Seite des Stärkeren mit dem dickeren Geldbeutel.
Sie müssen sich im Fall der Fälle unter Umständen erstmal durch die Instanzen Klagen bevor Sie vielleicht dann Recht bekommen. Wer da kein dickes Geldpolster hat, zieht da unter Umständen den Kürzeren.
Ja es gibt auch Prozesskostenhilfe aber die wird nicht in jedem Fall bewilligt.
So weit ich weiß gibt es auch Bundesländer (Hamburg/Bremen) wo Bedürftige nur über
die "öffendliche Rechtsauskunft" gehen können. Das verstehe ich als so eine Art von
Pflichtverteidiger.
Wer (meiner Meinung nach, nur nochmal um das deutich anzumerken) auf einen Pflichtanwalt
ohne passenden Fachhintergrund, angewiesen ist, kann es auch gleich vergessen und sich Hilfe in den einschlägigen Abmahnforen suchen.
Meine Meinung !!!!

"Ich lade in diesen P2P Netzwerken doch nur kostenlose Open Source Programme!"

Ja nee, is klar! Entschuldigung, aber veräppeln kann ich mich selber.

Für Libre Office, Gimp, Linux... brauch ich mir nicht die Mühe zu machen irgend ein P2P Tool zu installieren.

Die gibt es auf den Webseiten der Hersteller eine direkte Downloadmöglichkeit.

"Ja, aber total langsam!
  Ich hab doch jetzt die 500 Gbit Warp :-) Internet Leitung"

Dafür gibt es Download Manager Plug Ins für den Browser

Beispiel für den Firefox -> DownThemAll!

Der lädt die Software mit Vollgas runter.

downloadmanager

Mal davon abgesehen sind P2P Netze, soweit mir bekannt ist, nicht durch ihre Schnelligkeit bekannt.

Abhängigkeit von kommerzieller Software

Machen Sie sich nicht abhängig von Software die Sie sowieso nicht kaufen wollen.
Mit der Zeit gewöhnen Sie sich an die Arbeitsweise mit der illegalen Kopie.
Wenn Ihnen dann irgendwann diese Software nicht mehr zur Verfügung steht, haben Sie
unter Umständen Probleme, die Dateien die Sie mit der Software erstellt haben, weiterzubearbeiten.
Es gibt genügend leistungsfähige Software die legal, kostenlos und jeder Zeit verfügbar ist.
Es muss nicht immer Photoshop oder Microsoft Office sein.
Wenn kein triftiger Grund vorliegt (Privatnutzung) reicht auch kostenlose Software.

Stellen Sie sich immer die Fragen:

  • Gibt es da nicht was kostenloses?
  • Würde/Könnte ich mir die Software auch legal kaufen?
  • Ist der Film wirklich so gut, dass er es Wert ist Geld dafür auszugeben!

Sofern Sie diese Software/Filme/Musik unbedingt haben wollen, tun Sie sich selbst den Gefallen und unterstützen

Sie die Hersteller von Musik, Filmen, Software... indem Sie Ihren Beitrag leisten

(Kaufen oder legale Streamingdienste nutzen).

Sie schießen sich selbst ins Knie, wenn Sie dem Urheber für sein Werk nicht entlohnen.

Der Urheber wird sich irgendwann fragen, ob sich die ganze Maloche lohnt wenn er dafür nichts bekommt.

Nach einiger Zeit stellt er seine Arbeit ein (Serie wurde abgesetzt, Band löst sich auf) und Sie bekommen keinen

Nachschub an Filmen, Musik, Software... mehr geliefert.

Sie stehen dann da und fragen sich warum es keine Fortsetzung mehr gibt obwohl der Film/die Musik

und die Kritik dazu doch so gut war.

"Mein Lehrer hat aber gesagt,
  daß man die kostenpflichtige xyz Office Software braucht!"

Entweder der/die Lehrer/in hat keine Ahnung und muss sich selber durch den IT Dschungel kämpfen

(OK, kann ja nicht jeder PC Experte sein), oder der Schüler erzählte Blödsinn um von seinen Eltern

die Software bezahlt zu bekommen.

In diesem Land besteht (nach meinen Kenntnissen) keine Pflicht für die Schule irgend eine

kostenpflichtige Software zu kaufen.

Es gibt genügend Geringverdiener oder Sozialhilfeempfänger die sich so was nicht leisten können.

Wenn die Schule das will, soll Sie die Software selber kaufen und den Schülern zur Verfügung stellen (Schullizenzen).

 

Libre Office gibts LEGAL kostenlos im Netz zum Download.
https://de.libreoffice.org/download/
(Link markieren und mit der rechten Maustaste anklicken -> "Link m neuen Tab/Fenster öffnen" anklicken)
Das speichert die Daten auch im, für Microsoft Produkte lesbaren Format
(doc,xls,... und sogar im PDF Format).

"Ich muss in der Schule eine Präsentation vorführen,
  aber auf dem Schul PC ist nur Microsoft Office!. Also muss ich die Software
  jetzt doch kaufen, oder was?"

Nein!

Libre Office gibt es auch als sogenannte Portable-Version. Die kann, ohne Installation, auf einen Memorystick kopiert

und von einem x beliebigen PC gestartet werden (Libre Office vom Stick starten, dann im Menü Datei -> Öffnen).

Libre Office kann auch Microsoft Office Dateien lesen und schreiben.

Auch für andere Software gibt es diese portable Varianten.

"Ich muß mich für einen Job/Praktikum bewerben der/das
  Grundkenntnisse in Photoshop, Word, Autocad, .... vorraussetzt"

Wenn Sie spezielle Softwarekenntnisse erwerben wollen, nutzen Sie Testversionen die oft eine

Gültigkeit von 30 Tagen haben.

Nutzen Sie Schulungskurse, in denen man Ihnen auch am Schluss Zertifikate ausstellt, die Sie Ihrer Bewerbung

hinzufügen können.

Fragen Sie beim Arbeitsamt nach Fördermöglichkeiten.

"Ich brauch das für die Ausbildung!!! Die benutzen nur Microsoft Produkte"

Fragen Sie in der Schule nach Schullizenzen.Die werden weit unter Preis an Schüler und Studenten verkauft!